WICHTIGES ZUR ABRECHNUNG

Alles Wissenswerte zum Thema BUCHUNG und ABRECHNUNG als Komparse und Kleindarsteller

Die Komparsengage wird nicht in bar ausgezahlt, sondern auf das Konto des Komparsen überwiesen.
Die Gagen werden im Schnitt ca. 15-20 Werktage nach dem Dreh überwiesen.

Die Abrechnung, egal ob bar oder per Überweisung, erfolgt grundsätzlich gegen das Ausfüllen eines sogenannten Komparsenscheines.

Die Abrechnung erfolgt über Elstam/ Lohnsteuer-ID.
Die Gagen werden nicht mehr wie früher von der Produktion pauschal versteuert sondern
jeder hat Steuer-/ SV-Abzüge = also Abzüge auf seine Bruttogage!
Die Höhe der Abzüge ist abhängig von der Lohnsteuerklasse.
Auch Selbständige/ Freiberufler etc. müssen über Lohnsteuer-ID abgerechnet werden,
Eine Steuer-ID hat jeder/ kann jeder beim Finanzamt erfragen, auch Kinder!
Steuerabzüge auf die Bruttogage können sich am Jahresende bei der Steuererklärung zurückgeholt werden.

Generell ist eine Abrechnung per Rechnung NICHT möglich!
Wir als Agentur sind in keinem Fall der Arbeitgeber.

Auch eine Einkommensbescheinigung für das Arbeitsamt kann nur die Produktion bzw. eben die Abrechnungsfirma ausstellen.
Auch Fragen zur Auszahlung nach dem Dreh (z.B. wenn noch eine Zahlung offen ist nach mehr als 3 Wochen) stellen Sie bitte an die Abrechnungsfirmen (ist jeweils in der Drehinfo angegeben).

Folgende Nachweise müssen zusätzlich per Kopie mit vorgelegt bzw. abgegeben werden (Zahlung erfolgt erst nach Vorlage der Kopie):

  • Schüler - Schülerausweis
  • Studenten - Studentenausweis/ Immabescheinigung
  • Azubis - Azubiausweis
  • Rentner - Rentenausweis
  • Selbständige - Kopie Gewerbeanmeldung
  • Freiberufler - Nachweis vom Finanzamt über Freiberuflichkeit (es reicht Kopie Einkommenssteuererklärung)

JEDER NICHT-EU-BÜRGER MUSS ÜBER EINE ARBEITSGENEHMIGUNG FÜR UNSELBSTÄNDIGE TÄTIGKEIT VERFÜGEN, SONST IST EINE TEILNAHME AN DREHS LEIDER NICHT MÖGLICH.
Bitte eine Kopie mitbringen. Vielen Dank.

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