Kinder bei Dreharbeiten

Für Filmdreharbeiten werden natürlich auch immer wieder Kinder und Jugendliche als Komparsen und Darsteller besetzt.

Für Kinder und Jugendliche zwischen 3 Jahren und 16 Jahren gilt dazu Folgendes:

Laut deutschem Gesetz dürfen Kinder zwischen 3 und 16 Jahren (10.  Klasse beendet) nur mit einer Kinderdrehgenehmigung an Dreharbeiten teilnehmen.

Auf dem Formular müssen Eltern unterschreiben, ebenso ein Arzt, die Schule und das Jugendamt.
Alle Punkte müssen ausgefüllt sein, sonst ist das Drehgenehmigungsformular ungültig und das Amt bewilligt die Drehtage nicht.

Das Formular ist 6 Monate lang gültig und muss nicht für jedes Filmprojekt neu eingeholt werden, LEDIGLICH DER ARZTSTEMPEL MUSS ALLE 3 MONATE ERNEUERT WERDEN!

Wir können Ihr Kind erst nach Vorliegen dieses Drehgenehmigungsformulars für Filmprojekte anfragen und einsetzen.

Hier finden Sie das Formular für Kinder bei Dreharbeiten als Download


Auf Wunsch senden wir Ihnen das Formular auch per Mail als Anhang zu oder faxen es Ihnen zu.

Sie können uns dann das komplett ausgefüllte Formular per Fax senden, eingescannt per Mail oder persönlich ins Büro bringen, dann können wir auch gleich aktuelle Bilder Ihres Kindes machen (jeweils Mittwoch 15 Uhr bis 18 Uhr).

 

Kinder unter 3 Jahren und Jugendliche die 16 Jahre alt sind und bereits 10 Schuljahre hinter sich haben benötigen keine Kinderdrehgenehmigung!

Film: SENSE8
Film: DIE VIERTE MACHT
Film: BORNHOLMER STRASSE